1. Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis beinhaltet:
– Ausstattung und Zubehör je nach Fahrzeugmodell
– Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen
– Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von 12 Mio. € je Schadensfall
– Vollkaskoversicherung mit 1000 € Selbstbeteiligung (je Schaden)
– Teilkaskoversicherung mit 1000 € Selbstbeteiligung (je Schaden)
– Ab10 Miettagen alle gefahrenen Kilometer außer
Extremtouren (2750 km pro Woche = 392 km pro Tag);
je gefahrenen Mehrkilometer werden 0,30 € berechnet.
– bis 9 Miettage 300 km pro Tag frei
oder die am Mietvertrag eingetragenen Kilometer
je gefahrenen Mehrkilometer werden 0,30 € berechnet
2. Servicepauschale
– gründliche Einweisung in das gemietete Fahrzeug
– Rücknahme des Fahrzeugs
– Toilettenchemie
– 1 Gasflasche (und eine 2. angefangene Gasflasche je nach Reisemobil)
3. Berechnung
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Geschäftszeiten. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein
Tagespreis berechnet. Die Geltentmachung eines weiteren Schadens bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor.
4. Zahlungsweise (AGBs des Finanzdienstleisters)
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 15 Tage vor Anmietung zu begleichen. Bei Rückständigen Zahlungen hat der Mieter die Mahnkosten und evtl. Zinsverluste zu tragen.
5. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme muss eine Kaution in Höhe von 1000 € in bar
(oder 250 € + Urlaubs-Schutz-Paket) (AGBs MMV) hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fzg. bestätigt. Wird das Fzg. unbeschädigt zurückgebracht wird die Kaution zurückgegeben.
6. Reservierung und Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:
– bis zu 60 Tagen 10 %
– bis zu 15 Tagen 60 %
– weniger als 15 Tage 80 %
der Mietsumme. Bei Nichtabholung ohne Stornierung ist der gesamte Mietpreis fällig.
Der Rücktritt ist durch einen Einschreibebrief oder durch persönliches Erscheinen gegenüber dem Vermieter zu erklären. Gegen die bei Rücktritt entstehenden Kosten kann sich der Mieter durch Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung schützen.
7. Übergabe, Rücknahme und Reinigung
Das Fzg. kann am Miettag ab ca. 14:00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 10:00Uhr. Die Fahrzeuge werden im frisch gereinigten Zustand übergeben und sind frisch gereinigt wieder zurückzugeben. Ist die Reinigung bei Fahrzeugrücknahme ganz oder nur teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter für eine Innenreinigung 55 € bis 100 € (je nach Aufwand) und für eine Toilettenreinigung 150 € zu zahlen.
8. Berechtigte Fahrer
Der Mieter (bzw. Fahrer) muss mindestens 1 Jahr in Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Das Fzg. darf nur vom Mieter selbst oder die im Mietvertrag eingetragenen Personen gefahren werden. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit 1 Jahr. Der Mieter ist verpflichtet alle Fahrer bekannt zu geben. Der Fahrer ist Erfüllungsgehilfe des Mieters.
9. Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist es untersagt das Fahrzeug zu verwenden zur
– Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
– Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen oder gefährlichen Stoffen
– Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem
Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
– zur Weitervermietung oder Verleihung
– Rauchen im Fahrzeug (auch während der Fahrt) ist nicht gestattet
10. Wartung
Der Mieter verpflichtet sich die Betriebserlaubnis des Fzgs. und aller eingebauten Geräte genauestens zu befolgen, alle maßgeblichen Vorschriften und technische Regeln zu beachten (Reifendruck, Öl- und Kühlwasserstand überprüfen) und Störungen durch fachmännische Hand beseitigen zu lassen. Er hat die Wartungszeiten einzuhalten und haftet für alle aus Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstanden Schäden.