Reisen mit dem Wohnmobil während des Coronavirus
Reisen mit dem Wohnmobil während des Coronavirus
Momentan haben viele Menschen Sorgen, ob sie während des Coronavirus reisen können. Die Situation könnte schwierig erscheinen, aber wir können immer eine Option finden, um den Stress abzuschütteln. Du kannst die Empfehlungen, die wir verfügt haben, anschauen, um eine Entscheidung zu treffen.
Corona-Situation
Über die Regelungen während der Corona-Pandemie kannst du dich informieren, um Fehler während der Reise zu vermeiden.
Die Situation mit der Corona-Pandemie hat uns alle gestresst und das ist normal, weil die bis jetzt nie passiert ist.
Es ist normal, dass wir ärgerlich sind, weil wir zu Hause die ganze Zeit verbringen, dass wir Angst von dem Unbekannten haben, dass wir uns manchmal gefährdet fühlen, dass unseren Unmut erregt, weil wir ein oder zwei (oder mehr… ) Kilos vielleicht zugenommen haben.
Aber es gibt kein solches Gefühl wie der Atemzug nach der ersten Beseitigung der Masken. Niemals hat man die Freiheit der Nase gefühlt. Zum ersten Mal in unserem Leben können wir das Atmen schätzen.
Jetzt aber kannst du die pandemische Fesseln brechen!
Wie?
Ruf die Familie an und steigt ihr euch an einem Wohnmobil ein, um eine Reise zu machen!
Camperplätze während des Coronavirus
Wenn du die Ferien mit einem Wohnmobil organisieren willst, kannst du sicher sein, dass diese die beste Option ist. Warum?
Wir wissen nicht, ob diese Situation verlängert wird und müssen uns versichern, dass wir eine normale Lebensweise haben. Die Urlaubsorte sind wegen der Ausgangssperre schwer zu besichtigen.
Die gute Nachricht ist, dass seit spätestens Ende Mai die Camperplätze in ganz Deutschland wieder geöffnet sind. Manche arbeiten nur teilweise und es ist besser, dass du vorher dich informierst, ob sie sicherlich freie Plätze haben. Eine frühere Buchung kann dich viel Zeit und Bemühungen sparen.
Aber keine Maßnahmen können deine Familie von der Reise anhalten, wenn das Wohnmobil dir die Freiheit gibt einen Urlaubsort ohne Menschenmenge zu wählen.
Auch bist du nicht von freien Hotelzimmern und Masken abhängig. So kann eine Familie auch zusammenreisen.
Verschiedene Regel jedes Bundeslands
Es hängt von den Regeln jedes Bundeslands, ob du es besuchen kannst. Die offizielle Information von der Bundesregierung lautet:
“Bund und Länder haben am 26. Juni beschlossen, dass Reisende aus betroffenen Regionen nur innerhalb Deutschlands reisen dürfen, wenn sie einen negativen Test auf SARS-Cov-2 vorweisen können.”
Die wichtigsten Regelungen sind die folgenden:
- In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden;
- Viele Bundesländer verlangen in bestimmten öffentlichen Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Masken oder andere Abdeckung für die Nase und den Mund.
Es gibt aktuelle Informationen über die spezifischen Regeln jedes Bundeslands, über die du dich bewusst sein kannst.
Darunter haben wir eine kurze Zusammenfassung für deine Erleichterung der zusätzlichen Maßnahmen bemerkt:
- Baden- Württemberg:
Bei Veranstaltungen (Hochzeit- , Familien- , Geburtstagsfeiern) mit bis zu 100 Personen sind die Hygienekonzepte zu halten.
Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen werden ab 31. Oktober erlaubt.
- Bayern:
In der Öffentlichkeit dürfen bis 10 Personen, die von verschiedenen Haushalten sind, treffen, aber ohne zu grillen und zu feiern.
Mehr als 10 Personen dürfen ein Beruf oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, in Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sein.
Bei privaten Veranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstagen, Schulabschlussfeiern, Beerdigungen) dürfen bis zu 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und bei 200 Teilnehmer in der Öffentlichkeit beitreten, wenn an die Schutz- und Hygienemaßnahmen gehalten werden.
- Berlin:
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr als 500 Personen beitreten. Ab 1. September werden 750 Personen an einem Ort erlaubt und im Oktober werden 1000 Personen erlaubt.
In der Öffentlichkeit dürfen ab 1. September bis 5000 Personen bei einer Veranstaltung beitreten.
Unter Einhaltung der Maßnahmen dürfen Museen, Galerien und andere Kultureinrichtungen besichtigt werden.
- Brandenburg:
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und in der Öffentlichkeit sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt.
In Brandenburg darf man ohne Grund spazieren gehen oder auf einer Bank sitzen und in Ruhe ein Buch lesen.
Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ist es obligatorisch Mund-Nase Bedeckung zu nutzen.
- Bremen:
Bei kulturelle (Kinos, Theaters) und private (Hochzeiten, Geburtstage) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen 250 Personen beitreten, in der Öffentlichkeit – 400 Personen.
Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte sind unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer erlaubt.
Große Veranstaltungen wie, zum Beispiel, Volksfeste, Sportveranstaltungen,usw. sind bis mindestens 31. Oktober untersagt.
- Hamburg:
10 Personen dürfen miteinander treffen oder, zum Beispiel, ins Kino gehen, wenn sie ein Abstand zu den anderen Menschen halten.
Bei Veranstaltungen dürfen bis zu 1000 Personen beitreten.
- Hessen:
In Hessen dürfen kleine Gruppen von 10 Personen oder Angehörigen zweier Haushälter miteinander treffen.
Bei großen Veranstaltungen dürfen 250 beitreten.
- Mecklenburg- Vorpommern
Hier kann jeder einen Urlaub machen, die Museen besichtigen und Freizeitparks besichtigen, weil alles schon geöffnet ist.
Veranstaltungen in der Öffentlichkeit (am Strand, in Parks) bei großen Gruppen von Menschen sind noch nicht erlaubt.
Bei Familienveranstaltungen dürfen 50 Personen beitreten, bei gewichtigen Anlässen (Hochzeiten, Jugéndweihen, Ehejubiläen) dürfen 75 Personen beitreten.
- Niedersachsen:
Bei Familienveranstaltungen (Hochzeiten, Jugéndweihen, Ehejubiläen) dürfen 50 Gäste beitreten, aber nur wenn sie in kleinen Gruppen von 10 Personen sind und den Abstandregeln halten.
Bei offiziellen Veranstaltungen (wie eine Sportveranstaltung), die gut organisiert sind, dürfen bis 500 Personen beitreten.
- Nordrhein-Westfalen:
Kleine Gruppen von 10 Personen oder Angehörigen zweier Haushälter dürfen zusammen ohne Mindestabstand treffen.
Sport ist in geschlossenen Räumen und in der Öffentlichkeit im Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erlaubt. Konzerte, Theaters und andere kulturelle Veranstaltungen sind auch erlaubt.
Bei Familienfesten (Geburtstag, Hochzeit) dürfen bis zu 150 Personen beitreten.
- Saarland:
In Saarland dürfen kleine Gruppen von 10 Personen oder Angehörigen zweier Haushälter miteinander treffen.
In der Öffentlichkeit unter freiem Himmel dürfen bei Veranstaltungen bis zu 900 Personen und in geschlossenen Räumen bis zu 400 beitreten. Große Veranstaltungen mit mehr als 1000 werden nach 31. August 2020 stattfinden.
- Sachsen:
Eine Gruppe von 10 Personen von verschiedenen Haushälter ohne Einhaltung des Mindestabstandes ist erlaubt. Ein Ausflug kann organisiert werden, aber mit nicht mehr als dieser Personenzahl.
Für Privaten Veranstaltungen in den eigenen Wohnungen und in den eigenen Garten gilt kein Teilnehmerzahl.
- Sachsen-Anhalt:
Hier dürfen die Campingplätze für Dauercamper aus dem gesamten Bundesgebiet genutzt werden, aber nur für non-touristischen Zwecke.
Feiern und Tätigkeiten, die die Einhaltung der Maßnahmen gefährden, sind noch nicht erlaubt.
In der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen sind die Veranstaltungen bis 31. August 2020 verboten.
- Schleswig – Holstein:
Bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen dürfen 10 Personen beitreten.
Bei Veranstaltungen bei denen feste Sitzplätze organisiert werden, dürfen nicht mehr als 50 Personen beitreten.
- Thüringen:
Die erlaubte Gruppen sind von 10 Personen.
Bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit dürfen bis 75 Personen und in geschlossenen Räume dürfen bis 30 beitreten.
Im Großen und Ganzen, ist es sehr gut, dass das Leben wieder normal läuft. Ja, wir müssen unsere Gesichter in den Geschäften decken, aber draußen können wir mit allen wie vorher kommunizieren.
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